Erbschaftsspende

Erbschaftsspende - die besondere Spende mit Herz

Die Gestaltung Ihres Testaments ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Sie wissen selbst am besten, wen Sie in Ihrem letzten Willen berücksichtigen möchten.

Neben engen Bezugspersonen können Sie in Ihrem Testament auch soziale und gemeinnützige Vereine wie die Gesellschaft der Freunde des Deutschen Herzzentrums Berlin e.V. bedenken. Sie unterstützen die Herzfreunde so auf eine ganz besondere Weise und schaffen Bleibendes.

Die Gesellschaft der Freunde des Deutschen Herzzentrums Berlin e.V. ist von der Erbschaftssteuer befreit, so dass Ihre Testamentsspende ohne steuerliche Abzüge für unsere gemeinnützigen Aufgaben eingesetzt werden kann. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie selbst eine Erbschaft erhalten haben und dieses geerbte Vermögen innerhalb von 24 Monaten einem gemeinnützigen Zweck wie der Arbeit der Herzfreunde zukommen lassen.

Gern beraten wir Sie bei Fragen und stellen bei Interesse den Kontakt zu einem Rechtsexperten für Sie her.

 

Kontakt

Gesellschaft der Freunde des Deutschen Herzzentrums Berlin e.V.
E-Mail: info@herzfreunde.de

Ihre Spende

Helfen Sie mit Leben zu retten. Und retten Sie so einmal die ganze Welt.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unsere lebenswichtige Aufgabe mit einer Einzelspende unterstützen. Sie helfen uns weiter, Brücken in ein neues Leben mit einem gesunden Herzen zu bauen. Sie unterstützen unsere wichtigen Projekte und helfen neue in die Tat umzusetzen.

Dafür danken wir Ihnen.